FAQ
In unserem Stromerzeugungsanlagenportfolio bündeln wir viele verschiedene dezentrale Stromerzeugungsanlagen, die nachhaltigen Strom auch in Ihrer Region erzeugen. Aus diesen dezentralen Stromerzeugungsanlagen können Sie Ihre persönliche Wunschstromlieferung zusammenstellen, indem Sie die von Ihnen bevorzugten Stromerzeugungsanlagen auswählen. Daraufhin werden Sie gemäß der von Ihnen getroffenen Auswahl beliefert. Wir werden dafür sorgen, dass Ihr Anteil des Stroms dieser Stromerzeugungsanlagen zu Ihnen gelangt. Damit der Ihnen gelieferte Strom auch wirklich als „regional“ bezeichnet werden darf, nutzen wir zudem Regionalnachweise, die das Umweltbundesamt über das hierfür geschaffene Regionalnachweisregister ausstellt.
Der Strompreis wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst – z. B. Steuern, Abgaben, Netzentgelten oder Umlagen, wie z. B. der EEG-Umlage. Nur ca. 21 Prozent des Strompreises gehen auf Kosten für Stromerzeugung und Vertrieb zurück; mehr als 50 Prozent des Strompreises entfallen auf Umlagen, Konzessionsabgaben oder Netzentgelten. Ein weiterer großer Bestandteil geht auf Steuern zurück.
Über die Plattform können Sie dezentrale Stromerzeugungsanlagen mit unterschiedlichen Preisen für den von ihnen produzierten Strom auswählen und somit selbst Einfluss auf Ihren endgültigen Strompreis nehmen.
Der Preis für Ihren Regionalstrom gestaltet sich je nach Standort, Energieträger, Inbetriebnahmedatum und gesetzlichem Fördersatz der jeweiligen dezentralen Stromerzeugungsanlagen unterschiedlich. Die vor diesem Hintergrund bestehenden unterschiedlichen Einkaufspreise für den in diesen Stromerzeugungsanlagen erzeugten Strom spiegeln sich in Ihrem Strompreis wider.
Mit dem Erwerb von Strom aus regionalen dezentralen Stromerzeugungsanlagen fördern Sie den Ausbau von nachhaltigen Stromerzeugungsanlagen in Ihrer Region. Durch Ihre Nachfrage setzen Sie sich für eine verantwortungsvolle Stromversorgung durch Ihren Energieversorger vor Ort ein. Mit dem Bezug von Regionalstrom tragen Sie somit zu einer nachhaltigen und sauberen Stromversorgung bei.
Für Ihren Stromverbrauch erstellen wir eine Prognose anhand eines Standardprofils. Diese entspricht dem durchschnittlichen Stromverbrauchsmuster Ihrer Haushaltsgröße in der Region und heißt Standardlastprofil. Das Standardlastprofil vergleichen wir mit den prognostizierten Strommengen aus den regionalen dezentralen Stromerzeugungsanlagen und ermitteln dadurch, wieviel des von Ihnen benötigten Stroms durch die von Ihnen ausgewählte(n) Stromerzeugungsanlage(n) abgedeckt werden kann. Zukünftig sollen intelligente Messsysteme – so genannte Smart Meter – verbaut werden, wodurch wir die Deckung Ihres Strombedarfs individuell ermitteln und in Echtzeit darstellen können.
Das bestimmen Sie selbst. Sie wählen über die Plattform die entsprechenden Stromerzeugungsanlagen aus, von denen Sie beliefert werden möchten. Daraufhin reservieren wir Ihnen einen Teil der erwarteten Stromproduktion dieser Stromerzeugungsanlagen. Daraus ergibt sich für Sie eine individuelle Abdeckungsquote von regional erzeugtem Strom an Ihrem kompletten Strombedarf. Je besser die Erzeugung der von Ihnen ausgewählten Stromerzeugungsanlagen Ihrem Stromverbrauchsprofil entspricht, desto höher ist die für Sie zu erwartende regionale Abdeckungsquote. Grundsätzlich darf jedoch in der Planung Ihr Anteil regional erzeugten Stroms am Gesamtstromverbrauch nicht unter 30 Prozent liegen. Das ist unser Anspruch an ein regionales Stromprodukt.
Sämtliche Stromerzeuger und -verbraucher werden in Deutschland in Bilanzkreisen zusammengefasst. In diesen wird der von den dezentralen Stromerzeugungsanlagen produzierte Strom eingespeist und kann für die Verbraucher entnommen werden. Da sich alle Stromerzeugungsanlagen des dieser Plattform zu Grunde liegenden Stromerzeugungsanlagenportfolios, aus dem Sie auswählen können, in unserem Bilanzkreis befinden, können wir sicherstellen, dass der in den von Ihnen ausgewählten Stromerzeugungsanlagen produzierte Strom auch tatsächlich bei Ihnen ankommt.
Im persönlichen Bereich sehen Sie, wieviel Strom Ihnen aus den von Ihnen ausgewählten Stromerzeugungsanlagen tatsächlich geliefert wurde und wieviel Reststrom aus anderen Quellen bereitgestellt werden musste. Dafür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Darstellung zur Verfügung.
Sie können aus unterschiedlichen Stromerzeugungsanlagen auswählen, um Ihren Stromverbrauch zu mindestens 30 Prozent mit regionalem Strom zu decken. Über die Möglichkeit der Festlegung der Reihenfolge der von Ihnen ausgewählten Stromerzeugungsanlagen, können Sie zudem bestimmen, aus welcher Stromerzeugungsanlage Ihr Stromverbrauch vorrangig gedeckt werden soll.
Die Stromerzeugungsanlagen, aus denen Sie beliefert werden, dürfen maximal 50 km von dem PLZ-Gebiet Ihrer Lieferstelle entfernt sein. Der Standort der Stromerzeugungsanlage bezieht sich dabei auch auf die PLZ, in deren Gebiet sich die Stromerzeugungsanlage befindet. Aus Stromerzeugungsanlagen, die weiter entfernt sind, darf eine Belieferung nicht erfolgen, um das Kriterium der Regionalität nicht zu gefährden.
Grundsätzlich sind alle Stromerzeugungsanlagen vorgesehen, die nach EEG oder KWKG gefördert werden oder wurden. EEG-Anlagen sind Stromerzeugungsanlagen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Solar, Biomasse, Wasserkraft etc. erzeugen können. KWK-Anlagen sind hocheffiziente, gasbetriebene Strom und Wärme erzeugende Anlagen. Selbstverständlich dürfen auch Anlagen, die nie eine Förderung erhalten und den oben genannten Nachhaltigkeitskriterien entsprechen, ihren Strom einspeisen. Dass die Anlagen unserem Regionalitätskriterium entsprechen, ist dabei selbstverständlich. Kohle- oder Atomenergie haben in Ihrem regionalen Anteil nichts zu suchen – zu Ihnen gelangt nur nachhaltiger Strom.
Auch wenn die Sonne einmal nicht scheint, der Wind nicht weht oder eine Stromerzeugungsanlage gewartet werden muss, benötigen Sie Strom. Wenn der Strom aus den von Ihnen ausgewählten Stromerzeugungsanlagen einmal nicht ausreichen sollte, wird Ihr Bedarf mit sogenanntem Reststrom gedeckt. Dieser dient also dazu, Ihre Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Ihr Reststrom kommt komplett aus unserem Bördestrom Tarif und somit zu 100% aus norwegischen Wasserkraftwerken.
In den Zeiten, in denen die von Ihnen gewählten Stromerzeugungsanlagen nicht ausreichend Strom produzieren können (z. B. weil die Sonne nicht scheint, der Wind nicht weht oder weil ein technischer Defekt vorliegt) stellen wir über die Reststromlieferung sicher, dass Sie jederzeit mit Strom beliefert werden.
Unter Stromkennzeichnung versteht man die Verpflichtung der Energieversorger, Auskunft darüber zu geben, aus welchen Energieträgern der gelieferte Strom gewonnen wird. Dank der Stromkennzeichnung ist für Sie als Kunde jederzeit ersichtlich, wieviel Prozent Ihres Stroms z. B. aus Kohle- oder Atomkraftwerken stammt. Da Energieversorger verschiedene Stromprodukte anbieten dürfen, können sie für jedes Produkt eine andere Stromkennzeichnung angeben – zum Beispiel, um Grünstromprodukte auch als solche auszuweisen.
Das können wir leider nicht garantieren. Der bei Vertragsabschluss für Sie errechnete regionale Anteil an Ihrem Strombedarf basiert auf durchschnittlichen Erzeugungsprognosen für die jeweiligen dezentralen Stromerzeugungsanlagen. Sollte in einem Jahr weniger häufig als erwartet die Sonne scheinen oder der Wind wehen, so wird sich Ihr regionaler Anteil an Ihrem Strombedarf anders einstellen als vorhergesagt. Wie sich Ihr regionaler Anteil darstellt, können Sie täglich in Ihrem persönlichen Bereich auf dieser Plattform einsehen. Hierbei weisen wir Ihnen zu jedem Zeitpunkt die passende Strommenge aus den von Ihnen ausgewählten Stromerzeugungsanlagen zu.
Auf unserer Plattform zeigen wir Ihnen, wie die von Ihnen ausgewählten Stromerzeugungsanlagen Ihren Verbrauch decken. Die Stromkennzeichnung dagegen bezieht sich nicht auf Ihren Verbrauch, sondern auf den Verbrauch aller Kunden in einem Produkt. Hierbei müssen wir uns an einige Vorgaben halten. Auf Ihrer Stromkennzeichnung gibt es zwei Arten von grünem Strom. Zum einen den „Strom aus Erneuerbaren Energien gefördert nach dem EEG“ und zum anderen den Strom aus „sonstigen Erneuerbaren Energien“. Den Anteil des ersten können wir nicht beeinflussen, da jeder Stromverbraucher mit seiner Stromrechnung die sogenannte EEG-Umlage zahlt und damit Anspruch auf diesen Strom hat. Hinter dem Strom aus sonstigen Erneuerbaren Energien stecken Stromerzeugungsanlagen, die nicht durch das EEG gefördert werden. Da es von diesen Stromerzeugungsanlagen in Deutschland aber nur sehr wenige gibt, stehen dahinter beispielsweise norwegische Wasserkraftwerke, die weder für eine Regionalität stehen noch den Ausbau von Erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreiben. (In den Medien wird dieses Vorgehen oft als „greenwashing“ bezeichnet.) Da fast alle Windräder und Solaranlagen in Deutschland nach dem EEG gefördert sind, fallen viele von uns angebotenen Stromerzeugungsanlagen in die Kategorie „Erneuerbaren Energien gefördert nach dem EEG“. Um trotzdem die erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen in Ihrer Region zu stärken, nutzen wir Regionalnachweise, durch die sich die Stromproduktion auf diese Stromerzeugungsanlagen zurückführen lässt. Regionalnachweise dürfen wir aber aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur auf den Anteil der „Erneuerbaren Energien gefördert nach dem EEG“ anrechnen, d. h. selbst wenn wir für 100 Prozent Ihres Verbrauchs Regionalnachweise bereitstellen können, dürfen wir diese auf der Stromkennzeichnung nicht geltend machen. Sobald wir mehr als den EEG-Anteil durch Regionalnachweise geltend machen, würden die Anlagenbetreiber Ihre EEG-Förderansprüche verlieren. Durch diese Regelung kann ein großer Teil unserer Regionalnachweise nicht in Ihrer Stromkennzeichnung ausgewiesen werden – die Stromerzeugungsanlagen in Ihrer Region fördern Sie aber trotzdem.
Hier gelangen Sie zur Stromkennzeichnung...Mit dem Regionalnachweisregister wurde vom Gesetzgeber ein Instrument eingeführt, das die regionale Herkunft des Stroms sicherstellen soll. Hierbei kann der Strom aus einzelnen EEG-geförderten Stromerzeugungsanlagen ganz konkret einzelnen Endverbrauchern zugewiesen werden. Durch die Regionalnachweise können Sie sicher sein, dass der Strom aus EEG-geförderten Stromerzeugungsanlagen in Ihrer Region stammt und wir die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass die von Ihnen ausgewählten Stromerzeugungsanlagen, für die wir keine Regionalnachweise ausstellen dürfen, tatsächlich regional sind. Dies erfolgt beispielsweise über das 50-km-Kriterium sowie eine eindeutige vertragliche Lieferbeziehung, die eine Doppelvermarktung ausschließt.
Wir arbeiten bei Regionalstrom auch mit Regionalnachweisen. Diese dokumentieren sowohl den regionalen Anteil als auch den bilanziellen Energiefluss Ihres Stromes. Wir lassen unser Produktversprechen jährlich von einem Gutachter prüfen und veröffentlichen die Ergebnisse auf unserer Homepage.